Rechtsformel

Rechtsformel
Rẹchts|for|mel, die:
in mittelalterlichen Rechtstexten gebrauchte formelhafte Wendung (z. B. Haut und Haar).

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Rẹchts|for|mel, die: in ma. Rechtstexten gebrauchte formelhafte Wendung (z. B. Haut u. Haar).

Universal-Lexikon. 2012.

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  • do ut des — ich gebe, damit du (auch) gibst [lat.] * * * do ụt des [lat. = ich gebe, damit du gibst]: altrömische Rechtsformel für gegenseitige Verträge oder Austauschgeschäfte. * * * Do ut des   Diese altrömische Rechtsformel, die bei Vertragsabschlüssen… …   Universal-Lexikon

  • Fuß — Käsemauke (umgangssprachlich); Quadratlatsche (umgangssprachlich); Standvorrichtung; Mauke (umgangssprachlich) * * * Fuß [fu:s], der; es, Füße [ fy:sə]: 1. unterster Teil des Beines: ein schmaler, zierlicher Fuß; im Schnee bekam sie kalte Füße;… …   Universal-Lexikon

  • ipso facto — damit zugleich; eo ipso (lat.); eben dadurch * * * ịp|so fạc|to 1. durch die Tat selbst 2. eigenmächtig (eine Rechtsformel) [lat.] * * * ịp|so fạc|to [lat. = durch die Tat selbst] (Rechtsspr.): Rechtsformel, die besagt, dass die Folgen einer… …   Universal-Lexikon

  • ipso jure — ịp|so ju|re durch das Recht selbst, von Rechts wegen, an u. für sich (eine Rechtsformel) [lat.] * * * ịp|so ju|re [lat. = durch das Recht selbst] (Rechtsspr.): Rechtsformel, die besagt, dass eine bestimmte rechtliche Wirkung durch das Recht… …   Universal-Lexikon

  • Jahr — Jahraus, jahrein: dauernd, immer; eigentlich: vom Ende des einen, des laufenden Jahres und weiter vom Anfang des folgenden Jahres an; vgl. französisch ›D année en année‹. Ähnlich Jahr für Jahr, Nach Jahr und Tag wird jetzt meist in dem… …   Das Wörterbuch der Idiome

  • Nutzen — Mit allerslahte Nut: veraltete Rechtsformel, die in den Niederlanden und in Norddeutschland bei Eigentumsübergaben gebräuchlich war und die Nutznießung des neuen Besitzes der Immobilie garantierte. ›Allerslahte Nut‹ waren die mit dem Gut… …   Das Wörterbuch der Idiome

  • Schild — Jemanden auf den Schild heben: ihn an die Spitze stellen, ihn zum Führer einer Bewegung machen, ihn groß herausstellen. Die Redensart beruht auf dem altgermanischen Brauch, den neuerwählten Fürsten auf den Schild zu erheben und ihn dreimal vor… …   Das Wörterbuch der Idiome

  • selbst — tun, selbst haben: was man sich selbst zugefügt hat, muß man auch ertragen, für die Folgen seiner Handlungen muß man persönlich einstehen. Diese Wendung war ursprünglich eine Rechtsformel. Es ist bereits in mittelhochdeutscher Zeit als ›Selbe… …   Das Wörterbuch der Idiome

  • Der Staat bin ich — Geflügelte Worte   A B C D E F G H I J K L M N O …   Deutsch Wikipedia

  • Do ut des — (lateinisch. Ich gebe, damit du gibst.) ist eine Rechtsformel für gegenseitige Verträge sowie ein Grundsatz sozialen Verhaltens. Vergleichbar ist dieses Prinzip mit quid pro quo (lateinisch. Dieses für das.) sowie mit dem Sprichwort manus manum… …   Deutsch Wikipedia

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